Lärmaktionsplan auf den Weg gebracht

Der zweimal jährliche Umweltausschuss tage wieder im November. Wie die Jahre zuvor wurde wieder der Lärmaktionsplan fortgeschrieben und die kommenden Maßnahmen behandelt. Doch nun tut sich endlich was, der bereits 2008 aufgestellte Lärmaktionsplan wird nun nicht nur fortgeschrieben sondern in den kommenden Jahren neu aufgelegt.

Ein Lärmaktionsplan ist ein fachübergreifendes Planungsinstrument, das die Belange des Lärmschutzes bei allen infrastrukturellen und umweltpolitischen Planungen soweit wie möglich berücksichtigt. Ziel dieser Planung ist es, einerseits den Umgebungslärm vorrangig an jenen Orten zu reduzieren, wo die Geräuschbelastung ein gesundheitsschädigendes Ausmaß erreicht hat. Andererseits sollen aber gleichzeitig auch ruhigere Gebiete als solche geschützt und erhalten werden. Dafür erließ die EU im Jahr 2002 die „Umgebungslärmrichtlinie“. Hiernach wird im Rahmen eines zweistufigen Verfahrens zunächst der Umgebungslärmpegel in Lärmkarten erfasst und wird im Anschluss ein entsprechender Lärmaktionsplan zur Verminderung von Geräuschbelastungen erstellt.

Für die Aufstellung dieses laut Empfehlung alle fünf Jahre zu überarbeitenden Maßnahmenkatalogs sind die Kommunen verantwortlich, die ihrerseits in enger Abstimmung mit der betroffenen Öffentlichkeit arbeiten sollen. Die Zusammenstellung geeigneter Lärmreduzierungsmaßnahmen ist sowohl von der Größe der Kommune als auch von der bereits vorhandenen Infrastruktur abhängig. Entsprechende Konzepte beinhalten daher meist eine Stärkung des ÖPNV, die Anpassung von Geschwindigkeitsbegrenzungen sowie den Einsatz lärmmindernder Fahrbahnbeläge. Da Lärm schon ab 60 Dezibel das Gehör beeinträchtigen, Stress und Herz-Kreislauf-Erkrankungen verursachen kann, liegt es in den Händen der Kommunen, mit Hilfe jener Pläne nicht nur positive Auswirkungen auf den Gesundheitsschutz und die Verbesserung der Lebensqualität zu erzielen, sondern auch die Kommune an sich als Wohn- und Investitionsstandort aufzuwerten. 

Der Lärmaktionsplan wurde in Ulm 2008 aufgestellt und seitdem nur fortgeschrieben. Was in den ersten Jahren auch vollkommen nachvollziehbar war. Nun sind wir aber an einem Punkt wo wir auf der Grundlage und den Fortschreibungen gar nicht mehr arbeiten können. Starke Veränderungen durch die Linie 2, neues Parkhaus am Bahnhof oder auch das Verkehrsverhalten von Corona. Der Zeitplan sieht vor erst 2023 mit der Neuaufstellung und 2024 überhaupt mit der Bürgerbeteiligung zu beginnen. Natürlich weil in kommenden Jahren  weitere Großbaustellen anstehen. Wir wünschen uns trotzdem das wir bereits im nächsten Jahr mit dem ganzen Prozess anfangen.

Weiterhin finden wir sehr oft Maßnahmen aus der Innenstadt, dies stellen wir nicht in Frage. In der Innenstadt herrscht definitiv eine hohe Belastung bzgl. Lärm. Unsere Ortschaften sind aber besonders an den Durchfahrtstraßen durch den MIV und LKW Verkehr sehr belastet. Auch an diesen Stellen müssen wir dringend nachjustieren.

Diese zwei Punkte haben wir im zuständigen Ausschuss angesprochen und hoffen dass diese auch in der Stadtverwaltung gehör finden.

Fotos (wenn nicht anders angegeben): Moritz Reulein. Verantwortlich für den redaktionellen Inhalt: Denise Niggemeier, Heinz-Feuchter-Weg 10, 89075 Ulm